Mit der aktuellen Infektionsschutzverordnung gelten zurzeit folgende Regeln für den MFI Modellflugplatz. Da der Modellflugplatz als Sportstätte angesehen wird, müssen wir nach §4 der Infektionsschutzverordnung die 2G+ Regelung einhalten. Deshalb muss jede Person, die den Modellflugplatz benutzt, diese Regelung einhalten.
Mit der 2G+ Regelung muss der Pilot genesen oder geimpft sein. Zusätzlich muss er einen negativen gültigen Corona Test nachweisen. Dieses muss der Pilot und gegebenenfalls der Flugleiter im Flugbuch mit Eintrag und Unterschrift bestätigen.
Was durch den Gesetzgeber erlaubt ist, dass ein Selbsttest durchgeführt werden kann. Dieses muss vor Ort, also am Modellflugplatz, durchgeführt werden und eine zweite Person am Platz bestätigt dieses. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip.
Bitte dann dieses Selbsttest-Formular vor der Nutzung des Modellflugplatzes ausfüllen.
Leere Selbsttest-Formulare wurden im Flugbuch hinterlegt.
Dieses Corona -Selbsttest* sind vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen.
*Die Corona Selbsttest müssen im Feld „Evaluierung PEI“ ein Ja haben. Nur diese dürfen eingesetzt werden.
Den Selbsttest muss jeder Pilot selbst mit an den Platz bringen. Wir als Verein können keine Selbsttest am Platz hinterlegen, da diese z.B. bei Zimmertemperatur gelagert werden müssen.
Der Vorstand hat das Flugbuch mit den entsprechenden Feldern erweitert.
Durch das JA und der Unterschrift wird dokumentiert, dass der Pilot oder Flugleiter die 2G+ Regelung einhält und bei einer Prüfung vorlegen kann.
Zur Dokumentation muss, wenn ein Corona Selbsttest am Platz durchgeführt wurde, das Selbsttestformular in den Ordner abgeheftet werden. Der Ordner liegt in der Blechkiste, wo auch das Flugbuch hinterlegt ist.
Die 2G+ Regelung gilt hinter der Baumreihe vom Parkplatz ausgesehen. Wir haben auch Besucher am Platz die unseren Parkplatz für Sparziergänge nutzen. Da wir ein frei zugängliches Gelände haben, müssen wir den Bereich der Sportstätte definieren.
Rechtliche Konsequenzen bei nicht Einhaltung dieser Vorgaben.
Falls eine Prüfung durch eine Ordnungsbehörde am Platz erfolgt und die 2G+ Regelung nicht eingehalten wurde, droht eine Ordnungswidrigkeitsanzeige mit einem entsprechenden Bußgeld. Diese Konsequenzen haben die überprüften Personen zu tragen. Der Vorstand wird informiert und angehalten die Regelung am Platz durchzusetzen. Sollte bei einer Prüfung wieder Verstöße vorfallen, wird auch der Vorstand eine Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeld erhalten.
Der Vorstand versucht nach den gesetzlichen Vorgaben den Platz offen zu halten. Falls Regelverstöße zur Anzeige gebracht werden, müssen wir den Platz schließen. Wir hoffen auf euer Verständnis und die Einhaltung der Regeln.
Bitte unterstützt uns alle gegenseitig zur Einhaltung der Regeln und Abwendung der Pandemie. Und habt weiterhin Spaß mit unserem schönen Hobby.
Der Vorstand
03.12.2021