3G Regelung am Modellflugplatz

Mit der aktuellen Infektionsschutzverordnung (Stand 20.02.2022) gelten zurzeit folgende Regeln für den MFI Modellflugplatz. Da der Modellflugplatz als Sportstätte angesehen wird, müssen wir nach §4a der Infektionsschutzverordnung die 3G Regelung einhalten. Deshalb muss jede Person, die den Modellflugplatz benutzt, diese Regelung einhalten.

Mit der 3G Regelung muss der Pilot genesen oder geimpft sein. Dieses muss der Pilot und gegebenenfalls der Flugleiter im Flugbuch mit Eintrag und Unterschrift bestätigen.

Der Vorstand hat das Flugbuch mit den entsprechenden Feldern erweitert.

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch das JA und der Unterschrift wird dokumentiert, dass der Pilot oder Flugleiter die 3G Regelung einhält und bei einer Prüfung vorlegen kann.

Die 3G Regelung gilt hinter der Baumreihe vom Parkplatz ausgesehen. Wir haben auch Besucher am Platz die unseren Parkplatz für Sparziergänge nutzen. Da wir ein frei zugängliches Gelände haben, müssen wir den Bereich der Sportstätte definieren.

Rechtliche Konsequenzen bei nicht Einhaltung dieser Vorgaben.
Falls eine Prüfung durch eine Ordnungsbehörde am Platz erfolgt und die 3G Regelung nicht eingehalten wurde, droht eine Ordnungswidrigkeitsanzeige mit einem entsprechenden Bußgeld. Diese Konsequenzen haben die überprüften Personen zu tragen. Der Vorstand wird informiert und angehalten die Regelung am Platz durchzusetzen. Sollte bei einer Prüfung wieder Verstöße vorfallen, wird auch der Vorstand eine Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeld erhalten.

Der Vorstand versucht nach den gesetzlichen Vorgaben den Platz offen zu halten. Falls Regelverstöße zur Anzeige gebracht werden, müssen wir den Platz schließen. Wir hoffen auf euer Verständnis und die Einhaltung der Regeln.

Bitte unterstützt uns alle gegenseitig zur Einhaltung der Regeln und Abwendung der Pandemie. Und habt weiterhin Spaß mit unserem schönen Hobby.

Der Vorstand

20.02.2022